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Stadt Freudenberg am Main (Druckversion)

Eigenwasserversorgung

Zweckverband Wasserversorgung Main-Tauber
Freudenberg ist Mitglied im Zweckverband Wasserversorgung Main-Tauber.

  • Zweckverbandsmitglieder:
    Stadt Freudenberg - 55 % Anteil
    Stadt Wertheim - 45 % Anteil

Vorsitzender: Bürgermeister Roger Henning

Technische Betriebsführung:
Stadtwerke Wertheim Gmbh
Mühlenstraße 60
97877 Wertheim
Telefonnummer: 09342 909-111
Faxnummer: 09342 909-2117

Störungsmeldestelle Trinkwasserversorgung
Telefonnummer: 09342 909-102

Kläranlage
Kläranlage Freudenberg
Hauptstraße 45
97896 Freudenberg
Telefonnummer: 09375 8267

Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter Niederschlagswasser?

Niederschlagswasser ist das Wasser, das auf Gebäude, Parkplätze, o.ä. regnet und nicht im Erdreich versickern kann, weil die Flächen versiegelt sind. Gerechnet wird in Quadratmetern von oben gesehen auf eine ebene Fläche projiziert.1

 

Welche Gebühren kommen auf Eigentümer zu?

Wassergebühren ab 01.01.2023:             

Wasser: 4,75 €/m³                                                                     

Grundgebühr: von Zählergröße abhängig

 

Abwassergebühr ab 01.01.2022:             

Schmutzwasser: 3,50 €/m³                                                                      

Niederschlagswasser: 0,41 €/m²

 

Muss ich für ein Grundstück, für das keine Wasser- /Schmutzwassergebühren bezahlt werden (z.B. eine Garage), Niederschlagswasser bezahlen?

Ja, wenn auf dem Grundstück befestigte oder bebaute Flächen vorhanden sind, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird.

 

Wie oft muss ich meinen Wasserzähler tauschen lassen?

Der Austausch erfolgt nach der gesetzlichen Eichfrist (i.d.R. 6 Jahre) oder nach Feststellung eines Defektes. Der Eigentümer ist verpflichtet, von der Stadt beauftragte Mitarbeiter der Stadtwerke Wertheim Zutritt zu den technischen Einrichtungen (Wasserzähler) zu gewähren, falls eine Prüfung (Ablesung, Austausch) durchzuführen ist.

 

Wie oft werden die Abschläge fällig?

Die Abschlagszahlungen werden immer zum 31.03., 30.06. und 30.09. eines Jahres fällig. Die Jahresrechnung ersetzt den 4. Abschlag.

  

Eigentumswechsel – Was ist zu tun?

   

Sie haben eine Immobilie erworben oder veräußert?

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen für den Eigentumswechsel ein:

  • Kopie des Notariellen Kaufvertrags
  • Übergabeprotokoll:
    • Datum der Objektübergabe (Käufer-Verkäufer)
    • Wasserzählerstand am Tag der Übergabe mit Zählernummer

(Empfehlung: mit Foto)

 

Weiter nützliche Unterlagen / Informationen:

  • Wird das Objekt bewohnt? Wenn ja, Anzahl der Personen
  • Abgabe eines Lastschriftmandats
  • Hinterlegung Kontaktdaten (Mail, Telefon, Handy) für Rückfragen
 

FB I - Nicolas Jahn

Telefon 09375 920034

Email: Nicolas.Jahn@freudenberg-main.de

Copyright:

Fotos: Franz Hofmann

Text / Gestaltung: Sylvia Bechtold

http://www.freudenberg-main.de//de/leben-wohnen/ver-entsorgung/wasserversorgung-abwasser