Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigen Sie i. d. R. zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit, z.B. bei Beantragung erlaubnispflichtiger Gewerbe wie z.B. Gaststättenbetriebe usw.
Zur Beantragung ist grundsätzlich die persönliche Vorsprache im Bürgerbüro erforderlich, welche nur bei Vorliegen eines besonderen Grundes entfallen kann.
Gewerbe anmelden / ummelden / abmelden
Erforderliche Unterlagen: ausgefülltes Formular Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers (s. o.) Hinweis: In manchen Fällen müssen Sie darüber hinaus weitere Unterlagen beziehungsweise Nachweise vorlegen. Ansprechpartner für Fragen ist das Gewerbeamt (im Bürgerbüro).
Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. Sie müssen in diesem Fall Ihr Gewerbe erst am alten Standort abmelden und anschließend am neuen Standort wieder anmelden.
Sie müssen Ihr Gewerbe schriftlich oder elektronisch ummelden.
Bei Aufgabe eines Betriebes, müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden.
Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro
Fotos: Franz Hofmann
Text/Gestaltung: Sylvia Bechtold