Schöffenwahl: Stadt Freudenberg am Main

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Schöffenwahl

Hauptbereich

Schöffenwahl 2023

Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028


Im Jahr 2023 werden wieder die Schöffen bei den Amtsgerichten neu gewählt. Der Gemeinderat der Stadt Freudenberg muss alle 5 Jahre, so auch in diesem Jahr, eine Vorschlagsliste erstellen. Aus dieser wählt später ein Ausschuss beim Amtsgericht die Schöffen für die Strafgerichte.
Wenn Sie Neigung und Interesse für das Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen haben, melden Sie sich bitte umgehend bei der Stadtverwaltung Freudenberg, Bürgerbüro. Die nächste Amtszeit der Schöffen beträgt 5 Jahre, ab dem 01.01.2024 bis einschließlich 31.12.2028.
Gesucht werden „erfahrene und urteilsfähige“ Personen zwischen 25 und 69 Jahren (Stichtag 01.01.2024), die in Freudenberg wohnen und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Nicht ausüben dürfen das Schöffenamt:

  • Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind,
  • Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
  • Personen, die infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind,
  • Personen die bereist einen Justizberuf ausüben z.B. Beamte der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälte, Notare, gerichtliche Vollstreckungs- und Polizeivollzugsbeamte
  • Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen
  • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind
  • Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind
  • Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsmäßig zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind

Bei Interesse sollte ihre Bewerbung zwingend folgende Angaben enthalten:

  • den Familiennamen
  • den Geburtsnamen
  • den Vornamen
  • das Geburtsdatum
  • den Geburtsort, bei kreisangehörigen Gemeinden in Deutschland mit Angabe des Kreises, bei Gemeinden im Ausland mit Angabe des Staates
  • den Beruf
  • die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer.

Bewerbungsformulare erhalten Sie im Rathaus Freudenberg, Hauptstraße 152, Bürgerbüro oder hier (PDF-Datei).

Die ausgefüllten Formulare müssen bis spätestens 27.04.2023 bei der Stadtverwaltung Freudenberg eingegangen sein.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, stellen Sie diese gerne an Frau Gabi Müssig (09375/ 9200-14) oder per E- Mail.