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Stadt Freudenberg am Main (Druckversion)

öffentlich rechtliche Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses

Autor: Herr Gallas
Artikel vom 27.08.2020

Gemeinsamer Gutachterausschuss Main-Tauber-Nord bei der Stadt Wertheim

Aufgrund von § 25 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ), in der Fassung vom 16.09.1974, zuletzt geändert am 15.12.2015 wird die zwischen den Städten Wertheim, Freudenberg, und Külsheim und der Gemeinde Werbach am 22. bzw. 28.07.2020 beschlossene Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses durch Aushang in den Schaukästen ab dem 27.08.2020 bekannt gegeben.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die zwischen der Stadt Wertheim am Main und den Städten Freudenberg am Main und Külsheim und der Gemeinde Werbach am 22. bzw. 28.07.2020 abgeschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB (Wertermittlung) von der Stadt Freudenberg, der Stadt Külsheim und der Gemeinde Werbach zur Erfüllung auf die Stadt Wertheim am Main gem. § 25 Abs. 5 i.V.m. § 28 Abs. 2 Nr. 2 GKZ mit Schreiben vom 06.08.2020 genehmigt.

Öffentlich rechtliche Vereinbarung (PDF-Datei)

Genehmigungsschreiben des Regierungspräsidiums Stuttgart (PDF-Datei)

http://www.freudenberg-main.de//de/rathaus-gemeinderat/oeffentliche-bekanntmachungen/aktuell