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Stadt Freudenberg am Main (Druckversion)

Änderung Bekanntgabe von Geburtstagen ab 70 Jahren und Ehejubiläen im Amtsblatt

Autor: Caroline Becker
Artikel vom 17.03.2023

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in der Vergangenheit haben wir Ihnen zu Ihren „runden“ Geburtstagen ab 70 und zu Ihren Ehejubiläen ab der goldenen Hochzeit im Amtsblatt gratuliert. Alle, die das nicht wollten, haben der Veröffentlichung widersprochen, das war ausreichend.

Diese Verfahrensweise hat sich leider geändert. Die DSGVO Art. 6 fordert, dass Sie eine Veröffentlichung Ihrer Familienjubiläen ausdrücklich wünschen und dies der Stadtverwaltung schriftlich mitteilen.

Sie möchten, dass wir Ihre Geburts – und Ehejubiläen im Amtsblatt veröffentlichen? Dann füllen Sie einfach die untenstehende Erklärung aus und werfen es in den Briefkasten am Rathaus, senden sie uns per Post oder Sie schreiben uns eine entsprechende E-Mail, der Sie die Erklärung anhängen.

Kontakt: Stadtverwaltung Freudenberg, Bürgerbüro, Hauptstr. 152, 97896 Freudenberg, E-Mail: buergerbuero@freudenberg-main.de

Der Bürgermeister oder sein/e Stellvertreter/in freuen sich Ihnen persönlich im Namen der Stadt Freudenberg gratulieren zu dürfen (ab dem 75. Geburtstag und ab der Goldenen Hochzeit). Bitte kontaktieren Sie das Vorzimmer (09375 920011, janina.bambach@freudenberg-main.de), wenn Sie keinen Besuch wünschen.

Erklärung zur Veröffentlichung von Geburtstagen und Ehejubiläen im Amtsblatt der Stadt Freudenberg (PDF-Datei)

http://www.freudenberg-main.de//de/rathaus-gemeinderat/stadt-aktuell