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50 Jahre Straßenfastnacht in Freudenberg
Allgemeine Hinweise
50 Jahre Straßenfastnacht in Freudenberg
Am Rosenmontag, dem 03.03.2025 findet wieder die Straßenfastnacht in der Freudenberger Altstadt statt.
Wegen des 50-jährigen Jubiläums wird der Ablauf dieses mal etwas geändert.
Wie jedes Jahr beginnt Straßenfastnacht mit dem Einzug der Narren in die Altstadt. Der Zug startet um 13.30 Uhr am ehem. Gasthaus „Rose“ und wird in Richtung Miltenberg mit Wagen, Gruppen und Musik einmarschieren.
Damit ein möglichst unbeschwertes Feiern möglich ist, werden die Hauptstraße im ab der Brücke nach Kirschfurt bis zum Ortsausgang Richtung Miltenberg in der Zeit von 08.00 Uhr bis 19.30 Uhr für den Verkehr gesperrt.
Zusätzlich wird die Brücke nach Kirschfurt in der Zeit von 11.00 Uhr bis 19.30 Uhr für den Verkehr gesperrt. Die entsprechenden Umleitungen sind großräumig ausgeschildert.
Die Verantwortlichen freuen sich, wenn sich wieder zahlreiche Gruppen und Fahrzeuge am Umzug beteiligen.
Die Anmeldung kann bis spätestens 21.02.2025 per E-Mail bauamt@freudenberg-main.de erfolgen. Bei der Anmeldung sollte
- die Personenzahl, deren Alter,
- ein Verantwortlicher mit Namen und Mobiltelefonnummer,
- sowie das Kfz. mit Kennzeichen angegeben werden.
Hier findet Sie das Anmeldeformular zu Herunterladen (PDF-Datei)
Auf das Verbot des mitbringen von Glasflaschen und Gläser wird nochmals ausdrücklich hingewiesen.
Mitgebrachte Getränke dürfen nur vor und während des Einzuges konsumiert werden. Der Genuss und Ausschank von Getränken nach dem Einzug aus Wägen wird untersagt und der Veranstalter wird diesbezüglich Kontrollen vornehmen.
Alle Fahrzeuge und Handwagen sollen nach dem Zug aus dem Sperrbereich gebracht werden, hierfür werden Parkmöglichkeiten am Wohnmobilstellplatz bereitgestellt.
Auf dem Veranstaltungsgelände sind die Bestimmungen der Polizeiverordnung der Stadt Freudenberg für den Straßenfasching einzuhalten.
Gläser und Glasflaschen sind generell verboten.
Für das 50-jährigen Jubiläum zum Straßenfasching 2025 ist der Eintritt frei, eine Alterskontrolle findet dennoch statt.
Beim Einlass werden von der beauftragten Sicherheitsfirma Rucksack und- Taschenkontrollen durchgeführt. Die Sicherheitsfirma ist auch berechtigt evtl. mitgebrachten Alkoholika einzuziehen.
Zur Überwachung der Vorgaben des Jugendschutzgesetzes, erhalten alle Besucher über 14 Jahre beim Eintritt entsprechend ihrer Altersgruppe verschieden farbige Armbändchen.
Für den Verzehr alkoholischer Getränke gilt folgendes:
- für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot.
- Jugendliche im Alter zwischen 14 und 16 Jahren dürfen andere alkoholische Getränke (Bier, Wein …) verzehren, wenn eine personenberechtigte Person (Eltern) dabei ist.
- Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren dürfen andere alkoholische Getränke (Bier, Wein…) auch ohne die Anwesenheit einer personenberechtigen Person verzehren.
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen weder Branntwein noch branntweinhaltige Getränke verzehren.
- Besucher ohne Armbändchen, erhalten von den Standbetreibern keine alkoholischen Getränke.
Es wird darauf hingewiesen, dass das in Baden-Württemberg in öffentlichen Räumen bestehende Rauchverbot auch während der Straßenfastnacht einzuhalten ist.
Die Verantwortlichen der Stadt Freudenberg freuen sich auf einen regen Besuch der Straßenfastnacht.
! Im Anschluss, von 18.00 bis 22.00 Uhr findet eine Aftershowparty mit DJ und Band rund um das Amtshaus statt !