zerstören oder die Tiere während der Fortpflanzungszeit zu stören. Diese Regelungen gelten das ganze Jahr über ohne Befristung. Wenn sich also z.B. ein belegtes Vogelnest im Baum befindet, wäre eine Fällung [mehr]
Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder wurde er Ihnen gestohlen? Dann sind Sie verpflichtet, dies der Personalausweisbehörde (Bürgerbüro) schnellstmöglich mitzuteilen. Sie müssen die Personalau [mehr]
Auslandsreise sinnvoll sein. Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt. Er gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben. Hinweis: Ein vorläufiger Reisepass [mehr]
Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig: unter 24 Jahren: Personalausweis ist sechs Jahre gültig. ab 24 Jahren: Personalausweis ist zehn Jahre gültig. Die Personalausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum [...] Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, Ihren Ausweis ständig mit sich [...] sich zu führen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren darf auf Antrag ein Personalausweis ausgestellt werden. Deutschen Staatsangehörigen ohne Wohnung in Deutschland kann auf Antrag ebenfalls ein Pe [mehr]
Die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr helfen Menschen in Notsituationen. Sie möchten in der Freiwilligen Feuerwehr mitmachen? Dazu benötigen Sie keine Vorkenntnisse. Wenden Sie sic [mehr]
Wenn Sie öffentliche Versteigerungen fremder Sachen nach bestimmten Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Handelsgesetzbuchs durchführen möchten, die zwangsweise angeordnet beziehungsweise [mehr]
Wenn Sie gewerbsmäßig Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchten (z.B. Geschicklichkeitsspiele), benötigen Sie dafür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Hinweis: Ein Geschicklichkeitsspiel [mehr]
Reisepass erhalten. Ein Zweitpass gilt sechs Jahre lang. Lassen Sie sich einen vorläufigen Reisepass als Zweitpass ausstellen, gilt dieser höchstens ein Jahr lang. [mehr]
müssen. Der Abzug beträgt vor Erreichen der Regelaltersgrenze 0,3 Prozent je Monat und 3,6 Prozent je Jahr. Dieser bleibt auch bestehen, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Hinweis: Auch nach dem [mehr]