leben und zu arbeiten, steht oft vor vielfältigen Herausforderungen: Wie ist der Zugang zu Beruf, Schule und Kindergarten, zum Gesundheitswesen oder zu Einrichtungen der Daseinsvorsorge organisiert? Wo [...] die Belange von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum Alter von 27 Jahren, die nicht mehr schulpflichtig sind, zugeschnitten. Den jungen Menschen soll der Einstieg in das neue Lebensumfeld und in ihre [mehr]
z. B. in anerkannten Werkstätten tätig sind Studenten an staatlich oder staatlich anerkannten Hochschulen (bis zum Abschluss des 14. Semesters, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres) Rentner [mehr]
Lehrveranstaltungen teilnehmen, Studien- und Prüfungsleistungen erbringen und Einrichtungen ihrer Hochschule besuchen können sie aber auch während ihrer Beurlaubung. [mehr]
Sie nicht beschäftigt werden. Als Schülerinnen und Studentinnen können Sie bereits in der Schutzfrist nach der Entbindung im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung tätig werden, wenn Sie [mehr]
sich in der Ausbildung befinden, Schülerinnen, Studentinnen soweit die Schule bzw. Hochschule die Teilnahme an Veranstaltungen bzw. Praktika verpflichtend vorgibt Schülerinnen, Studentinnen, die im Rahmen [mehr]
Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Frauen und Männer jedes Alters, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren – im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich [...] Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz. Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses spielen keine Rolle. Die Regeldauer sind 12 Monate. Man kann den Dienst aber auch auf 6 Monate [mehr]
Tätigkeit darstellt oder Sie einen einheitlichen Erfolg beziehungsweise eine einheitliche Leistung schulden und in Ihrer gewerblichen Tätigkeit auch freiberufliche Elemente enthalten sind. Beispiel: Ein [mehr]
t haften die Partner mit dem Vermögen der Partnerschaftsgesellschaft und darüber hinaus als Gesamtschuldner mit ihrem Privatvermögen. Bei fehlerhafter Berufsausübung haften neben der Gesellschaft nur die [mehr]
im Vorfeld Gespräche mit Existenzgründungsberatungen und nehmen Sie an Informations- und Schulungsveranstaltungen teil. Nutzen Sie solche Veranstaltungen auch, nachdem Sie den Schritt in die Selbständigkeit [mehr]
einer Regelzeit von mindestens sechs Semestern an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule absolviert haben oder von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg die Genehmigung hierzu erhalten [mehr]