Zeugnis Sie müssen bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis ausstellen, wenn dies verlangt wird. Ein einfaches Zeugnis enthält nur die Mindestangaben über die Beschäftigung [mehr]
können sich von der Organisation, bei der Sie tätig sind, den "Engagementnachweis Baden-Württemberg" ausstellen lassen. Dadurch werden Ihre im Rahmen der freiwilligen Tätigkeit erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse [mehr]