Die Ausübung Ihres Gewerbes müssen Sie bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte anmelden. Dies ist notwendig, damit die zuständige Behörde die Ausübung Ihres Gewerbes [mehr]
Die Aufnahme eines erlaubnisfreien Gewerbes müssen Sie der Gemeinde- oder Stadtverwaltung am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte anzeigen. Dies ist notwendig, damit die zuständige Behörde die Ausübung [mehr]
Sie einen Vorschlag für einen neuen Straßennamen haben, können Sie diesen bei Ihrer Gemeinde/Stadtverwaltung einreichen. Die Vorschläge werden in der Regel erst einmal gesammelt und zu gegebener Zeit wieder [mehr]
im jeweiligen Stadt- beziehungsweise Landkreis, das ist das jeweilige Landratsamt oder die Stadtverwaltung. Wenn bei Kontrollen und Probenahmen Ergebnisse festgestellt werden, die die Voraussetzungen [mehr]
Rufnummer 08000 116 016 Frauenhäusern Gleichstellungsbeauftragten bei den Landratsämtern und Stadtverwaltungen Opferhilfeorganisationen, wie zum Beispiel WEISSER RING e.V. Opferschutzbeauftragten der Polizei [mehr]