ihre Zuverlässigkeit nachweisen können. Die Überwachung erfolgt durch die zuständige Gemeinde-/ Stadtverwaltung. [mehr]
erteilen Ihnen die Staatsangehörigkeitsbehörden (Landratsamt für kreisangehörige Gemeinden oder Stadtverwaltung des Stadtkreises). [mehr]
Sie einen Vorschlag für einen neuen Straßennamen haben, können Sie diesen bei Ihrer Gemeinde/Stadtverwaltung einreichen. Die Vorschläge werden in der Regel erst einmal gesammelt und zu gegebener Zeit wieder [mehr]