Wenn Sie öffentliche Versteigerungen fremder Sachen nach bestimmten Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Handelsgesetzbuchs durchführen möchten, die zwangsweise angeordnet beziehungsweise [mehr]
Sie benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, wenn Sie folgendes gewerbsmäßig versteigern möchten: fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte Die Erlaubnis kann mit Auflag [mehr]
Wenn Sie gewerbsmäßig Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchten (z.B. Geschicklichkeitsspiele), benötigen Sie dafür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Hinweis: Ein Geschicklichkeitsspiel [mehr]