Als Ehepaar können Sie Ihre bisherigen Namen beibehalten oder einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Das kann entweder der Geburtsname oder der tatsächlich geführte Name einer der Eheleute sein. [mehr]
Bestimmung des Ehenamens geführten Namen Erlaubt sind höchstens zweigliedrige Namen (zum Beispiel Müller-Huber). Sie können einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen. Hinweis: [mehr]
und andere Hygieneartikel sowie Desinfektionstücher gehören nicht in die Toilette, sondern in den Restmüll. Diese Stoffe sind reißfest und lösen sich nicht in Wasser auf. Nur Toilettenpapier darf über die [mehr]
Ratten treten vermehrt an Orten auf, an denen Abfälle in offenen Müll- und Biotonnen oder auf Komposthaufen gelagert werden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung [mehr]