Beschluß innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung nach § 121 Abs. 1 GemO beanstandet hat- von Anfang an unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen [...] (2) Die auf Kinderspielplätzen aufgestellten Turn- und Spielgeräte dürfen nur von Kindern bis zu 14 Jahren benützt werden, es sei denn, eine Benutzungsordnung sieht eine andere Regelung vor. Abschnitt 5 Anbringen [mehr]
dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Freudenberg geltend gemacht worden ist [mehr]
dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt [mehr]
eines Reihengrabes Die Gebühren pro Jahr betragen für die Zuteilung eines 20 Jahre a) Reihengrabes für Kinder bis 6 Jahre 11,-- € b) Reihengrabes für Kinder über 6 Jahre und Erwachsene 17,-- € c) anonymen [...] c) erfolgt für 20 Jahre. 2.4 Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten Für die Verleihung des Nutzungsrechtes an Wahlgräbern betragen die Gebühren pro Jahr ND ND 20 Jahre 25 Jahre a) für ein Einzelgrab [...] von Personen im Alter von 6 und mehr Jahren 485,-- € 2.111 von Personen im Alter von 6 und mehr Jahren in einem Tiefgrab 550,-- € 2.12 von Personen unter 6 Jahren 247,-- € 2.13 von Tot- und Fehlgeburten [mehr]
aufsichtsberechtigten Personen der Gemeinde auf Verlangen vorzuzeigen. Die Zu- lassung wird jeweils auf 5 Jahre befristet. Fehler! Unbekanntes Schalterargument. 3 3. Die Gewerbetreibenden und ihre Beauftragten [...] Fehler! Unbekanntes Schalterargument. 4 § 8 Ruhezeit Die Ruhezeit der Leichen und Aschen beträgt 25 Jahre. § 9 Umbettungen 1. Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet sonstiger gesetzli- cher [...] Umbettungen von Leichen wird die Zustimmung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, in den ersten 15 Jahren der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses oder eines besonderen Härtefalls [mehr]
bestimmte Person. 2. Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden auf Antrag auf die Dauer von 20 Jahren, alternativ 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen. Sie können nur anlässlich eines Todesfalls verliehen werden [...] Urnenwahlgräber sind Urnenstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren, alternativ 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. In einer Urnenwahlgrabstätte können a) bis zu 2 Urnen oder [...] aufsichtsberechtigten Personen der Gemeinde auf Verlangen vorzuzeigen. Die Zu- lassung wird jeweils auf 5 Jahre befristet. 3. Die Gewerbetreibenden und ihre Beauftragten haben die Friedhofsatzung und die dazu [mehr]
dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Freudenberg geltend gemacht worden ist; [mehr]
Beschluss innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung nach § 121 Abs. 1 GemO beanstandet hat von Anfang an unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen [mehr]
Verordnung wird nach § 4 Abs. 4 i.V.m. Abs. 5 unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Verordnung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt [mehr]
dieser Satzung, wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt [mehr]