werden voll angerechnet. 2.43 Gräber für eine/n Ehrenbürger/in oder eine/n Ehrenringträger/in sind gebührenfrei. Bei Bestattung des Ehegatten eines Ehrenbürgers oder eines Ehrenringträgers, in dessen Grabstätte [...] t Freudenberg, den 08.10.2013 Freudenberg, den 08.10.2013 Heinz Hofmann Heinz Hofmann BürgermeisterBürgermeister [...] Grabstätte oder in einer Grabstätte, in der der Ehrenbürger oder Ehrenringträger einmal bestattet wird, werden 50 % der Gebühren an einer Wahlgrabstätte erhoben. 2.44 Bei vorzeitiger Rückgabe des Nutzungsrechtes [mehr]
Ausgefertigt Freudenberg, den 14.10.2014 Freudenberg, den 14.10.2014 Heinz Hofmann, Bürgermeister Heinz Hofmann, Bürgermeister Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gem [mehr]
Freudenberg, den 07.10.2013 Ausgefertigt: Freudenberg, den 07.10.2013 Heinz Hofmann ; Bürgermeister Heinz Hofmann; Bürgermeister [...] riften der GemO oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung- sofern nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen oder die Rechtsaufsichtsbehörde [mehr]