Die Ausübung Ihres Gewerbes müssen Sie bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte anmelden. Dies ist notwendig, damit die zuständige Behörde die Ausübung Ihres Gewerbes [mehr]
Die Ausübung Ihres Gewerbes müssen Sie bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte anmelden. Dies ist notwendig, damit die zuständige Behörde die Ausübung Ihres Gewerbes [mehr]
Die Aufnahme eines überwachungsbedürftigen Gewerbes müssen Sie der Gemeinde- oder Stadtverwaltung am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte anzeigen. Dies ist notwendig, damit die zuständige Behörde die [mehr]
Die Ausübung Ihres Gewerbes müssen Sie der Gemeinde- oder Stadtverwaltung am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte anmelden. Dies ist notwendig, damit die zuständige Behörde die Ausübung Ihres Gewerbes [mehr]
Die Ausübung Ihres Gewerbes müssen Sie bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte anmelden. Dies ist notwendig, damit die zuständige Behörde die Ausübung Ihres Gewerbes [mehr]
so unter anderem einen tatkräftigen Helferkreis aufgebaut. Hier möchte ich mich im Namen der Stadtverwaltung, des Gemeinderates, den Flüchtlingen und den Bürgern/innen recht herzlich für ihren unermüdlichen [...] freuen. Sollten Sie Interesse an einer aktiven Mitarbeit haben, melden Sie sich bitte bei der Stadtverwaltung. Es hat sich bestätigt, dass eine zielgerichtete Unterstützung und Hilfe nur durch eine organisierte [...] alle Beteiligten von der Dringlichkeit der Maßnahme überzeugt werden. Der Gemeinderat und die Stadtverwaltung werden sich weiterhin intensiv für eine Umsetzung einsetzen. Selbstverständlich werden Sie über [mehr]