Die Ausübung Ihres Gewerbes müssen Sie bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte anmelden. Dies ist notwendig, damit die zuständige Behörde die Ausübung Ihres Gewerbes [mehr]
Die Aufnahme eines erlaubnisfreien Gewerbes müssen Sie der Gemeinde- oder Stadtverwaltung am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte anzeigen. Dies ist notwendig, damit die zuständige Behörde die Ausübung [mehr]
Die Aufnahme eines überwachungsbedürftigen Gewerbes müssen Sie der Gemeinde- oder Stadtverwaltung am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte anzeigen. Dies ist notwendig, damit die zuständige Behörde die [mehr]
Zuverlässigkeit nachweisen können. Die Überwachung erfolgt durch die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung nach der Gewerbeanmeldung. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, finden Sie Informationen [mehr]
Die Ausübung Ihres Gewerbes müssen Sie der Gemeinde- oder Stadtverwaltung am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte anmelden. Dies ist notwendig, damit die zuständige Behörde die Ausübung Ihres Gewerbes [mehr]
Wohin mit dem Haustier nach dessen Tod? Wenn ein Tier unheilbar erkrankt ist und erkennbar leidet, sollte gemeinsam mit dem Tierarzt oder der Tierärztin über ein würdiges Ende entschieden werden. Einz [mehr]
Rufnummer 08000 116 016 Frauenhäusern Gleichstellungsbeauftragten bei den Landratsämtern und Stadtverwaltungen Opferhilfeorganisationen, wie zum Beispiel WEISSER RING e.V. Opferschutzbeauftragten der Polizei [mehr]
Antrag können Sie entweder direkt an die ausstellende Behörde richten oder bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung abgeben. Wie Sie dabei vorgehen und welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie in [mehr]