Ausgenommen von dieser Regelung sind Zuteilungen von Grabstätten für die Bestattungen verstorbener Schüler, Studenten und von Personen, die in Pflegeheimen oder bei Familien, die die Pflege wahrgenommen haben [mehr]
osten zu tragen hat (§1968 BGB). 3. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. § 27 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren 1. Die Gebührenschuld entsteht a) bei Verwaltungsgebühren mit der [...] erhoben. § 26 Gebührenschuldner 1. Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren ist verpflichtet 1. wer die Amtshandlung veranlaßt oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird; 2. wer die Gebührenschuld der Gemeinde [...] durch eine Umbettung entstehen, haben die Antrag- steller zu tragen, es sei denn, es liegt ein Verschulden der Gemeinde vor. 6. Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder [mehr]
llen-Verleihung der Stadt Freudenberg durch Bürgermeister Roger Henning in der Turnhalle der Lindtal-Schule Freudenberg statt. 16 besonderen Persönlichkeiten konnte im Rahmen der Veranstaltung die Bür [mehr]
Fahrgastkabinenschiffes verpflichtet. Eigner und Führer des Fahrgastkabinenschiffes haften als Gesamtschuldner. 7. Auskunftspflicht Die Zahlungspflichtigen haben der Stadt Freudenberg Auskünfte zu erteilen [...] Bediensteten oder Beauftragten der Stadt Freudenberg verursacht worden sind. Bei einem nachgewiesenen Mitverschulden der Stadt Freudenberg findet § 254 BGB entsprechende Anwendung. Die Stadt Freudenberg ist berechtigt [mehr]
volljährige Geschwister und Enkelkinder). 3. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. § 27 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren 1. Die Gebührenschuld entsteht a) bei Verwaltungsgebühren mit der [...] erhoben. § 26 Gebührenschuldner 1. Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren ist verpflichtet 1. wer die Amtshandlung veranlaßt oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird; 2. wer die Gebührenschuld der Gemeinde [...] durch eine Umbettung entstehen, haben die Antrag- steller zu tragen, es sei denn, es liegt ein Verschulden der Gemeinde vor. 6. Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder [mehr]
nach dieser Satzung mehrere Straßenanlieger für dieselbe Fläche verpflichtet, besteht eine gesamtschuldnerische Verantwortung; sie haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die ihnen obliegenden [...] Fußgängern gewidmeten und durch Verkehrszeichen gekennzeichneten Flächen. (5) Friedhof-, Kirch- und Schulwege sowie Wander- und sonstige Fußwege sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten Flächen [...] dem Nachbarn nicht zugeführt werden. (5) An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse müssen im Rahmen des § 5 Abs. 1 die Gehwege bis zur Bordsteinkante bei Glätte so bestreut und von [mehr]
g öffentlicher Verkehrsflächen Auf öffentlichen Verkehrsflächen und auf allgemein zugänglichen Schulhöfen ist untersagt: 1. das Nächtigen, 2. Sitzgelegenheiten, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedungen [...] öffentlichen Verkehrsflächen im Innenbereich (§§ 30 – 34 Baugesetzbuch) und auf allgemein zugänglichen Schulhöfen. 3. an Haltestellen der öffentlichen Verkehrsbetriebe, auf Märkten, Straßenfesten oder sonstigen [...] untersagt. (2) Auf öffentlichen Verkehrsflächen im Sinne von § 2 Abs. 2, auf allgemein zugänglichen Schulhöfen sowie in den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen im Sinne des § 9 Abs. 1 ist verboten: 1. [mehr]
Meter 5,00 € / je Markttag § 12 GebührenschuldnerGebührenschuldner ist, wer die Märkte zum Verkauf benutzt oder benutzen lässt. Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner. § 13 Entstehung der Gebühr, [...] Fälligkeit 1. Die Gebührenschuld entsteht mit der Zuweisung eines Standplatzes. 5 2. Die Gebühren werden fällig mit Bekanntgabe der Gebührenschuld an den Gebührenschuldner. Bei Zahlungsverzug entfällt [...] entfällt der Anspruch auf den zugewiesenen Platz, nicht jedoch die Zahlungsschuld. § 11 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von § 142 (1) Gemeindeordnung für Baden- Württemberg handelt, wer vorsätzlich [mehr]
Frontmeter je Markttag 5,00 € 7 § 17 GebührenschuldnerGebührenschuldner ist, wer die Märkte zum Verkauf benutzt oder benutzen lässt. Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner. § 18 Entstehung der Gebühr, [...] Fälligkeit 1. Die Gebührenschuld entsteht mit der Zuweisung eines Standplatzes. 2. Die Gebühren werden fällig mit Bekanntgabe der Gebührenschuld an den Gebührenschuldner. Bei Zahlungsverzug entfällt der [...] der Anspruch auf den zugewiesenen Platz, nicht jedoch die Zahlungsschuld. § 19 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von § 142 (1) Gemeindeordnung für Baden- Württemberg handelt, wer vorsätzlich [mehr]
Ausgenommen von dieser Regelung sind Zuteilungen von Grabstätten für die Bestattungen verstorbener Schüler, Studenten und von Personen, die in Pflegeheimen oder bei Familien, die die Pflege wahrgenommen haben [mehr]