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Amtsblätter zum Nachlesen
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Freudenberg: 8
Sieben-Tage-Inzidenz 128,4
Das Land Baden-Württemberg hat den Infektionsschutz in Alten- und Pflegeheimen verstärkt. Damit gilt eine erweiterte Testpflicht für Beschäftigte von stationären Pflegeeinrichtungen sowie eine Pflicht für die Einrichtungen, Besucher und externe Dritte zu testen. Eine entsprechende Regelung wurde in die Corona-Verordnung aufgenommen.
Reiserückkehrer bitte unter bauamt(@)freudenberg-main.de melden, danke.
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