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Stadt Freudenberg am Main (Druckversion)

Lassen Sie sich führen!

Freudenberg ist sehenswert! lassen Sie sich unsere Sehenswürdigkeiten zeigen und erfahren Sie Wissenswertes, Spannendes und Interessantes über unsere Stadt am Main. Wir sind ein kleines Team von Gästeführern und bieten Ihnen zu unten stehenden Themen Führungen an.

Rufen Sie uns an und wir besprechen die Einzelheiten. Tourismus & Kultur Telefonnummer: 09375 920090 oder schicken Sie uns eine E-Mail an touristinfo(@)freudenberg-main.de

Die Freudenburg

"Die Freudenburg - einst stolzes Zeichen der Macht"

Führung durch und um die Freudenburg

  • Dauer: ca. 1 Stunde
  • Kosten:  50 .- € bis 1,5 Stunden, jede weitere Stunde zzgl. 50.- €

Bitte beachten Sie, dass die Freudenburg nicht direkt mit einem Reisebus angefahren werden kann!

Das historische Rathaus

"Das Freudenberger Rathaus - ein Spaziergang durch 500 Jahre Rathaus-Geschichte" Historisch, denkmalgeschütz, vorbildlich saniert.

  • Dauer: ca. 1 Stunde
  • Kosten:  50 .- € bis 1,5 Stunden, jede weitere Stunde zzgl. 50.- €

Die Mainpromenade entlang der alten Burgsiedlung Freudenberg

"Entlang der Mainpromenade - landunter das war einmal". Die historische Burgsiedlung Freudenberg und der moderner Hochwasserschutz.

  • Dauer: ca. 1 Stunde
  • Kosten:  50 .- € bis 1,5 Stunden, jede weitere Stunde zzgl. 50.- €

St. Laurentius, Friedhofskapelle

St. Laurentius (Friedhofskapelle) - im Glauben fest verankert". Grabmale und Wandmalereien in der ehemaligen Pfarrkirche Freudenbergs.

  • Dauer: ca. 1 Stunde
  • Kosten:  50 .- € bis 1,5 Stunden, jede weitere Stunde zzgl. 50.- €

Die Fotosammlung Schuhmann

Die Fotosammlung Schuhmann - Menschen am Untermain in alten Fotografien 

Diese Führung bitte sehr frühzeitig anmelden!

  • Dauer: ca. 1 Stunde
  • Kosten:  50 .- € bis 1,5 Stunden, jede weitere Stunde zzgl. 50.- €

Die AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Gästeführungen

Vorbemerkung: Der Einfachheit halber wird im Folgenden immer von ‘der Gästeführer’, also der männlichen Version, gesprochen. Selbstverständlich umfasst dieser Begriff hier auch die Gästeführerinnen.

1. Rechtsgrundlage

Die Touristinformation Freudenberg vermittelt für interessierte Gruppen

Stadt- und Burgführungen, sowie andere Rundgänge. Vertragspartner einer solchen Führung sind der Besteller/Auftraggeber (im Folgenden ‘Gast’ genannt) einerseits und der beauftragte Stadtführer andererseits.

Alle Vertragsbeziehungen regeln sich zwischen diesen beiden Vertragsparteien ausschließlich gemäß den folgenden Bestimmungen.

2. Vertragsabschluss

2.1. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn die Touristinformation die vom Gast gewünschte Leistung schriftlich bestätigt hat. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

2.2. Ist die Bestätigung hinsichtlich des vereinbarten Inhalts des Vertrages fehlerhaft, so hat der Gast spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich zu widersprechen.

Liegen zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Termin der Leistungserbringung weniger als 7 Tage, hat der Widerspruch unverzüglich zu erfolgen.

2.3 Verlangt der Gast nach Vertragsabschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann die Touristinformation entstehende Kosten in Rechnung stellen. Mitteilungen über sich ändernde Teilnehmerzahlen sind hiervon unberührt.

3. Leistungen

3.1 Die geschuldete Leistung des Gästeführers geht aus der verbindlichen eistungsbeschreibung der schriftlichen Bestätigung hervor. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich verabredeten Leistungen bedürfen der aurücklichen Vereinbarung mit der Touristinformation oder dem Gästeführer und sollen schriftlich fixiert sein.

3.2. Die Auswahl des jeweiligen Gästeführers obliegt der Touristinformation.

Kundenwünsche werden versucht zu berücksichtigen, sind aber nicht Vertragsbestandteil.

3.3. Die Gruppengröße kann im Allgemeinen bis zum Beginn der Führung verändert werden.

3.4. Es gilt eine maximale Gruppengröße von 25 Personen, Ausnahmen müssen mit dem Tourismus & Kultur Büro der Stadt Freudenberg abgesprochen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Schulklassen und Kinderführungen auch bei einer eventuellen Teilung der Gruppe jeweils mindestens eine Aufsichtsperson bei einer Gruppe bleiben muss. Die Gästeführer übernehmen hier keine Aufsichtspflicht. Die Beaufsichtigung von Minderjährigen obliegt ausschließlich den sie begleitenden erwachsenen Personen.

3.5 Die Angaben zur Dauer von Führungen sind circa-Angaben.

4. Abwicklung der Führungsleistung

4.1. Vereinbarte Führungszeiten sind einzuhalten. Sollte sich die Gruppe verspäten, so hat der Gast die Pflicht, dem Gästeführer diese Verspätung spätestens 30 Minuten vor dem des vereinbarten Beginn der Führung mitzuteilen.

4.2 Der Gästeführer ist verpflichtet, eine Wartezeit von 20 Minuten ab dem vereinbarten Beginn der Gästeführung einzuhalten, danach gilt die Führung als ausgefallen und der Gästeführer hat Anspruch auf das volle vereinbarte Honorar.

4.3. Bei verspätetem Eintreffen der Gruppe muss zwischen ihr und dem Gästeführer vereinbart werden, ob die Führung entsprechend gekürzt oder, falls der Gästeführer nicht anderen Verpflichtungen nachkommen muss, die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll.

4.4. Der Gast ist verpflichtet, etwaige Mängel der Führung und der vereinbarten Leistungen gegenüber dem Gästeführer sofort anzuzeigen und Abhilfe zu fordern. Der Gast ist zu einem Abbruch der Führung nach Beginn nur dann berechtigt, wenn die Leistung des Gästeführers erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden.

4.5. Der Gast ist gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der Führung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der mit ihm im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann. Die Touristinformation wird dem Gast im Regelfall ebenfalls eine entsprechende Mobilfunknummer des ausführenden Gästeführers mitteilen.

5. Preise und Zahlung

5.1. Die Preise von Führungsleistungen sind aus den Informationsunterlagen ersichtlich. Zu zahlen sind grundsätzlich alle bestellten und schriftlich bestätigten Leistungen.

5.2. Der Zeitraum für die Berechnung des Honorars beginnt mit dem Eintreffen der zu führenden Gruppe, spätestens jedoch zum vereinbarten Zeitpunkt des Führungsbeginns.

5.3. Soweit nicht anders vereinbart, ist das Führungshonorar unmittelbar nach Führungsende vom Gast direkt und bar gegen Quittung an den Gästeführer zu zahlen.

5.4. Wird eine bestellte Führung nicht in Anspruch genommen, ohne dass mindestens 48 Stunden vorher eine Stornierung erfolgt ist, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 20 € pro Gruppe berechnet (Mindestpauschale). Ist die Touristinformation telefonisch nicht erreichbar, muss eine Stornierung per Fax oder E-Mail erfolgen (Nachweis Stornierung).

5.5. Eventuell anfallende Zusatzkosten wie Verpflegungskosten, Eintrittsgelder, Transportkosten, Kosten weiterer Führungen, etc., die nicht Vertragsbestandteil sind, sind durch den Gast direkt vor Ort bar zu zahlen.

6. Nichtinanspruchnahme von Leistungen

6.1. Nimmt der Gast ohne Kündigungs- bzw. Rücktrittserklärung die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies vom Gästeführer oder der Touristinformation zu vertreten ist, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl der Gästeführer zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Die Touristinformation und/oder der Gästeführer sind berechtigt, den vollen Preis zu verlangen.

6.2. Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB).

7. Kündigung und Rücktritt/Stornierung durch den Gast

7.1. Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Stornierungen sind der Touristinformation per Telefon, Fax oder E-Mail (Adresse und Öffnungszeiten siehe am Ende dieser AGB) mitzuteilen.

7.2. Grundsätzlich gilt, dass eine Stornierung erst anerkannt und wirksam ist, wenn sie von der Touristinformation schriftlich bestätigt wurde. Außerhalb der Geschäfts-/Öffnungszeiten der Touristinformation muss im Falle einer kurzfristigen Stornierung der Gästeführer zusätzlich telefonisch informiert werden.

7.3 Sofern der Touristinformation Kosten für die Anmietung bzw. Stornierung von Leistungen Dritter entstanden sind, werden diese dem Gast zusätzlich berechnet.

7.4. Der Gast kann den Auftrag bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei kündigen. Bei später eingehenden Stornierungen wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 20,00 € pro Gruppe berechnet (Mindestpauschale).

7.5. Ab drei Stunden vor Führungsbeginn und bei Nichterscheinen der Gruppe ohne vorherige Stornierung wird der gesamte Führungspreis fällig.

8. Haftung des Gästeführers und der Touristinformation

8.1. Eine Haftung des Gästeführers für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden vom Gästeführer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

8.2. Der Gästeführer haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Dritten, deren Leistungen im Rahmen der Führung in Anspruch genommen werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung des Gästeführers (mit-)ursächlich war.

8.3. Die Teilnahme an Führungen erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird darauf hingewiesen, dass das Burgareal im Winter nicht gestreut und nicht geräumt ist.

Tourismus & Kultur
Stadt Freudenberg
Hauptstraße 115
97896 Freudenberg

Telefonnummer: 09375 920090
Faxnummer: 09375 920095
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