Neue Bebauungspläne: Stadt Freudenberg am Main

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Neue Bebauungspläne

Hauptbereich

Bebauungsplan 11.2 Freudenberg "Brennplatz-Beine II"

Autor: Herr Gallas
Artikel vom 19.11.2019

Bebauungsplan für Neubau Feuerwehrgerätehaus und städt. Bauhof

Die Stadt Freudenberg hat mit Beschluss vom 04.11.2019 den Bebauungsplan „Brennplatz Beine II“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) am 21.11.2019 durch Aushang an den Anschlagtafeln der Rathäuser in Freudenberg, Boxtal, Ebenheid, Rauenberg und Wessental ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Brennplatz Beine II“ in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung ab dem 21.11.2019 gemäß § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 BauGB zu den üblichen Dienststunden im Bauamt des Rathauses der Stadt Freudenberg einsehen; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens-und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
  3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
  4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Freudenberg geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Satzung Bebauungsplan (PDF-Datei)

textliche Festsetzungen (PDF-Datei)

Begründung (PDF-Datei)

Lageplan (PDF-Datei)

Satzung örtliche Bauvorschriften (PDF-Datei)

Örtliche Bauvorschriften (PDF-Datei)

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (PDF-Datei)