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Zusätzlicher Fördertopf für den ländlichen Raum
Das Regionalbudget für Kleinprojekte ist ein auf Bundesebene ausgewiesener zusätzlicher Fördertopf zur Stärkung des ländlichen Raums. Im Planungsausschuss für Agrar- und Küstenschutz wurde am 27. November 2018 das Regionalbudget in die Förderungsgrundsätze der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) beschlossen.
Mit dem Regionalbudget sollen Kleinprojekte bis maximal 20.000,- € (netto) Gesamtkosten unterstützt werden, die der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie (LEADER) dienen. Bund und Land stellen den LEADER-Vereinen in Baden-Württemberg jährlich (vorerst in 2019, 2020, 2021) 180.000,- € Budget zur Verfügung.
Zusätzlich werden 10% durch die beiden Landkreise Neckar-Odenwald-Kreis und Main-Tauber-Kreis kofinanziert, was den jährlich zur Verfügung stehenden Fördertopf von 200.000,- € ergibt.
Regionalbudget für Kleinprojekte - NEU - ab August 2019
Ein Kleinprojekt darf die Kostenobergrenze von 20.000,-€ (netto) nicht übersteigen.
Arbeiten, die in Eigenleistung durchgeführt werden, können mit 60% des (Netto-) Betrages, der sich bei Vergabe der Leistungen an ein Unternehmen ergeben würde, in die Gesamtkosten einberechnet werden.
Der Fördersatz liegt für alle Projekte bei 80 % der Nettokosten.
Die Mindestfördersumme wird voraussichtlich 500,-€ betragen.
Antragsteller
Förderfähig
Förderfähig sind grundsätzlich nur investive Maßnahmen folgender Ziffern des GAK-Rahmenplans, Förderbereich 1 "Integrierte Ländliche Entwicklung":
4 - Dorfentwicklung: Zuwendungsfähig sind alle Vorhaben, die der Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte dienen und so zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung beitragen.
5 - Dem ländlichen Raum angepasste Infrastrukturmaßnahmen: Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und touristischer Einrichtungen.
8 - Kleinstunternehmen der Grundversorgung: Förderfähig sind Vorhaben, die der Grundversorgung dienen. Gefördert werden eigenständige Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Mio. €.
9 - Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen: Schaffung von Einrichtungen für die Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Der Fördersatz beträgt einheitlich 80 % der förderfähigen Kosten. Die Mindestfördersumme wird voraussichtlich 500,- € betragen. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung ist ausgeschlossen. Kommunale Pflichtaufgaben sind nicht förderfähig.
Die Projekte werden anhand eines transparenten, demokratischen Verfahrens in Anlehnung an das Regionale Entwicklungskonzept der LEADER-Aktionsgruppe ausgewählt. Die zugrundeliegenden Projektauswahlkriterien werden im September 2019 festgelegt.
Beispiele für Kleinprojekte
Regionale Identität schaffen
Ehrenamtskultur insbesondere bei jungen Menschen fördern
Gemeinschaftssinn stärken
Im Sinne des Gemeinwohls handeln
Ortstypische Kultur bewahren
Nachhaltigkeit durch bevorzugte Nutzung erneuerbarer Energien begünstigen
Attraktivität des ländlichen Raums als Wohn- und Arbeitsort stärken
Leistungsfähige Wirtschaftskraft in der Region vorantreiben
Barriere-Hürden abbauen und Teilhabe für Alle schaffen
Umsetzung von regionalen Unternehmen/Firmen stärken
Dorftreffpunkte für Jung und Alt schaffen
Grundversorgung sicherstellen/verbessern
Erhalt der standorttypischen Flora und Fauna
Touristisches Angebot weiterausbauen
Bei weiteren Fragen zum Regionalbudget wenden Sie sich an das Regionalmanagement, (PDF-Datei) welches auch gerne bei der Vorbereitung eines möglichen Projektantrags unterstützt.
Projektaufruf 2020
Downloads
Regionalbudget Heimarthof 2019 - Erweiterung des Heimarthofes in Rauenberg
Projektinhalt: Anschaffung von Baumaterial zur Ertüchtigung einer Fachwerkscheune in Freudenberg-Rauenberg, die den bestehenden Hofladen Heimarthof und seiner vielfältigen Angebote komplettierte.
Die Ertüchtigung der Scheune ermöglicht es der Antragstellerin dem Mieter (Unser HEIMArTHOF) sowohl Lagerfläche zur Verfügung zu stellen als auch einen überdachten Bereich für Veranstaltungen im Außenbereich zu geben. Den Mietern ist somit die Möglichkeit gegeben, die Existenz zu erweitern, bzw. eine bestehende zu optimieren.
Durch den Erhalt des alten Gebäudecharakters (Erhalt des Sandsteins, Dacheindeckung mit Doppelfalzziegeln, etc.) wird den Menschen weiterhin bewusst, wie der Scheunenbau früher aussah. Das Projekt trägt zur Existenzsicherung der Projektträgerin bei
Copyright:
Fotos: Franz Hofmann
Text/Gestaltung: Sylvia Bechtold