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Ländlicher Raum

LEADER ist ein Förderprogramm der EU für den ländlichen Raum. Durch LEADER sollen in eigens ausgewiesenen Förderregionen Strategien und Projekte unterstützt werden, die einen Beitrag zur zukunftsfähigen Weiterentwicklung des ländlichen Raumes leisten.
In Baden-Württemberg können Fördermittel der EU zusätzlich durch solche des Landes ergänzt werden.
Lebensqualität und Wirtschaftskraft stärken
Der Ländliche Raum Baden-Württembergs zeichnet sich durch seine hohe Lebensqualität und Wirtschaftskraft aus. Damit dieser auch zukünftig attraktiv und stark bleibt, bedarf es gezielter Entwicklungsstrategien, die die lokalen und regionalen Bedürfnisse in den Blick nehmen. Um die Bürgerbeteiligung nachhaltig zu stärken, wurde das Regionalentwicklungsprogramm LEADER zum zentralen Instrument bürgerschaftlich geprägter Regionalentwicklung ausgebaut.
Im Mittelpunkt der LEADER-Förderung stehen insbesondere Vorhaben, die die Innovations- und Wirtschaftskraft in den Regionen, die interkommunale Zusammenarbeit und den Tourismus stärken. Darüber hinaus sollen Antworten auf die drängenden Herausforderungen, wie etwa den demografischen Wandel, Klimawandel und oder Ressourcenschutz entwickelt und erprobt werden. LEADER ist nur in festgelegten Programmgebieten möglich.
Zielsetzung
Bei der LEADER-Förderung wird besonderer Wert darauf gelegt, dass die Initiative zum jeweiligen Projekt von den Bewohnern und Akteuren der Region selbst ausgeht. In jeder LEADER-Region gibt es eine LEADER-Aktionsgruppe. Diese erarbeitet ein regionales Entwicklungskonzept, das den inhaltlichen Rahmen für die Förderung bildet. Die Stadt Freudenberg gehört zur Leader-Badisch-Franken Aktionsgruppe, die 2015 neu gegründet wurde.
Was kann gefördert werden?

Gefördert werden können ausschließlich Projekte, die innerhalb der LEADER-Region liegen. Das Projekt muss sich inhaltlich in einen der vier Maßnahmebereiche des „Aktionsplans“ einordnen lassen.
Diese Maßnahmebereiche sind:
- Naturschutz und Erhalt der Kulturlandschaft
- Die regionale Wirtschaft als Impulsgeber der regionalen Entwicklung
- Förderung des landschafts- und naturverträglichen Qualitätstourismus
- Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Lebens- und Siedlungsraum
Darüber hinaus müssen die Projekte den Förderrichtlinien des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) entsprechen.
Wie wird gefördert?


Die Förderung erfolgt durch Zahlung eines Zuschusses zu den entstehenden Nettokosten. Beim Antragssteller verbleibt stets ein Eigenanteil, eine Komplettförderung gibt es nicht.
Die Förderanteile durch LEADER liegen, je nach Antragsteller und Projektart, zwischen 20 % und maximal 75 % für sogenannte Leitprojekte. Die Obergrenze der förderfähigen Gesamtnettokosten für LEADER-förderfähige Projekte liegt bei 600.000, in seltenen Einzelfällen bei 1 Mio. Euro.
Übersteigt ein Projekt die genannte Grenze, ist es überhaupt nicht förderfähig - auch nicht anteilig.
Weitere interessante Informationen erhalten Sie unter:
Wer wird gefördert?
Fotos: Franz Hofmann
Texte / Gestaltung: Sylvia Bechtold